KLASSE D - BUSFAHREN OHNE "FAHRSCHEIN"
Das Lenken eines Autobusses zählt sicherlich zu einer der größten Herausforderungen im modernen Großstadtverkehr. Doch gerade hier kommt es auf absolute Präzision und Kontrolle über das Fahrzeug an, trägt doch der Lenker Verantwortung für mehrere Dutzend Menschen im Bus.
Wir bieten dir praxisgerechte Ausbildung und perfekte Vorbereitung auf den Beruf der Buslenkers!
VORAUSSETZUNGEN
- Vollendetes 24. Lebensjahr
- Positiver Screeningtest (nähere Infos im Büro der Fahrschule)
- Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B oder C
- Erste Hilfe Kurs für die Klasse D (16 Stunden)
- ärztliches Gutachten (nähere Infos unter Amtsschimmel oder im Büro der Fahrschule)
ANMELDUNG IN DER FAHRSCHULE
Für die Anmeldung benötigen wir außerdem noch folgende Unterlagen:
- 2 Passbilder im EU-Format
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis
THEORIEKURS
Die genauen Termine für den Basiskurs und den Bus-Unterricht erfährst du im Büro der Fahrschule!
Theorieprüfungen finden jeden Donnerstag statt! Nach Abschluss aller Kursmodule kannst du dich gleich zur PC-Prüfung anmelden!
PRAXISAUSBILDUNG
Für B-Schein-Besitzer sind 8 Fahrlektionen vorgeschrieben.
C-Schein-Besitzer können bereits nach 4 Fahrlektionen die Prüfungsreife erlangen.
PRAXISPRÜFUNG
Anmeldung im Büro nach bestandener Theorieprüfung und nachdem die Praxisausbildung komplett absolviert wurde.
Im D-Paketpreis sind folgende Leistungen enthalten:
- Einschreibgebühr und Versicherung
- alle vorgeschriebenen Theoriemodule
- 8 Fahrlektionen praktische Ausbildung für B-Schein-Besitzer
- 4 Fahrlektionen praktische Ausbildung für C-Schein-Besitzer
- Vorbereitung auf die Theorieprüfung am PC
- Praktische Prüfungsvorbereitung
- PC-Prüfung
- Praxisprüfung
- Busbereitstellung!!!
!!! Externe Kosten (nicht in den Paketpreisen enthalten) !!!
- Screeningtest
- Ärztliches Verkehrsgutachten
- Verwaltungsabgaben
- Erste Hilfe Kurs (16 Stunden)
- Prüferentgelt
Mehr Infos zur D-Ausbildung:
Buslenker/innen, die ihre Lenkberechtigung der Klasse D vor dem 10. September 2008 erworben haben, müssen in der Zeit von 10. September 2008 bis 10. September 2013 eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (5 Module á 7 Unterrichtseinheiten) absolvieren und nachweisen, um ihren Führerschein auch nach dem Jahr 2013 beruflich nutzen zu können!
Personen, die die Lenkberechtigung der Klasse D erst nach dem 10. September 2008 erlangen, müssen, um Ihren Führerschein beruflich nutzen zu können, eine Grundqualifikationsprüfung (4 Unterrichtseinheiten theoretische und 2 Unterrichtseinheiten praktische Prüfung) positiv ablegen und in der Folge alle 5 Jahre genau so die Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (5 Module á 7 Unterrichtseinheiten) absolvieren.
Der Nachweis der Grundqualifikation wird mittels eines Codes im Führerschein eingetragen.


