Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung
Grundqualifikation
Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien), denen nach dem
9. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt bzw. Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 3.500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht, denen nach dem
9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde, haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Behörde nach Vorlage eines Prüfungszeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen.
Die Prüfung über die Grundqualifikation ist vor einer von Landeshauptmann zu bestellenden Prüfungskommission abzulegen und setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Multiple-Choice-Fragen
einer Erörterung von Praxissituationen
einem mündlichen Prüfungsteil sowie
einer praktischen Fahrprüfung
Weiterbildung
Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Dieser wird von der Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über eine Weiterbildung ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen.
Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen und ist bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren
Mit der neuen Verordnung dürfen in ganz Europa ab In-Kraft-Treten nur mehr jene Fahrer als Berufskraftfahrer im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sein, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und sich alle fünf Jahre mindestens 35 Stunden weiterbilden.
Wer die vorgeschriebene Weiterbildung nicht nachweisen kann, behält zwar die Lenkerberechtigung, darf aber nicht im gewerblichen Personen- und Güterverkehr tätig sein.
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
Der Landeshauptmann hat pro Jahr mindestens vier Prüfungstermine festzulegen. Die Anmeldung hat der Prüfungswerber spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich beim Landeshauptmann einzubringen (der Kandidat hat freie Wahl, in welchem Bundesland er die Prüfung ablegt).
Infos unter: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-CAF6C323-E11A9AB0...
Durchführung der Prüfung Theorieprüfung
Diese wird bei einer Stelle der Landesregierung durch eine aus drei Personen bestehende Prüfungskommission durchgeführt. Sie dauert 4 Std. und 30 Min. und besteht aus folgenden drei Teilen:
1. Multiple Choice Fragen (Prüfungsbögen - keine PC-Prüfung)
2. Erörterung von Praxissituationen
3. Offene Prüfungsfragen
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird grundsätzlich in der Fahrschule gleichzeitig mit der
D bzw. C-Führerscheinprüfung absolviert.
5 Module der Weiterbildung (à 7 Stunden)
Modul 1 LKW/Omnibus Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 2 LKW/Omnibus Eco-Training
Modul 3 LKW Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Modul 3 Omnibus Sozialvorschriften, Risken und Notfälle im Straßenverkehr
Modul 4 LKW Ladungssicherung
Modul 4 Omnibus Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
Modul 5 LKW/Omnibus Humanfaktoren
Zielgruppe:
Lenker/innen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, denen vor
10. September 2009 eine Lenkerberechtigung für die Klasse C erteilt wurde, haben bis spätestens
10. September 2014 oder vor Aufnahme der Tätigkeit ein Weiterbildung nachzuweisen.
Lenker/innen, die Inhaber/innen eines Fahrer/innnenqualilfizierungsnachweises sind, müssen alle
5 Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrer/innnenqualilfizierungsnachweises oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachzuweisen. Sie können – je nach Ihrem Wunsch – nur ein Modul a 7 Stunden pro Jahr buchen, oder gleich alle 5 Module in einem Jahr.
Telefonische Anmeldung im Büro der Fahrschule unter
Tel 07752/89070 oder 07723/42484
Die Vorträge finden - je nach Wunsch der Mehrheit der Teilnehmer – entweder in der Fahrschule in Altheim, Wiesnerstr. 4, oder in Ried i. I., Friedrich –Thurnerstr. 10, statt.
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Wer ist nicht betroffen?
Lenker von Kraftfahrzeugen,
- deren nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt;
- - die von den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind;
- - die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind;
- - die in Notfällen oder für Rettungsaufgaben eingesetzt werden;
- - die im Rahmen der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer innerhalb Österreichs eingesetzt werden (Lehrling);
- - zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufes verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.


